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Allgemeine Geschäftsbedingungen Onlinewerbung

Bedingungen für Onlinewerbung

Präambel 
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der MVR Media Vermarktung Rheinland GmbH (im Folgenden „Anbieter“ genannt) und dem Werbenden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) gültig. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, soweit sie nicht mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1. Allgemeines
„Werbeauftrag” im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet, zum Zwecke der Veröffentlichung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Preisliste des Anbieters.
„Werbemittel“, die aufgrund ihrer Gestaltung durch den Auftraggeber nicht als solche erkennbar sind, werden vom Anbieter als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Werbemittel dürfen hinsichtlich der Datenmenge die Obergrenze von 80 KB nicht überschreiten.
„Auftraggeber“ ist ein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss eines Werbeauftrags besteht aus mehreren Schritten. Im ersten Schritt übersendet der Auftraggeber dem Anbieter eine entsprechende Anfrage auf die Erteilung eines Werbeauftrags und übersendet die hierfür zu verwendenden Werbemittel. Hierin liegt ein verbindliches Vertragsangebot. Im zweiten Schritt prüft der Anbieter den Werbeauftrag. Der Anbieter ist berechtigt, die Werbeaufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Mit Übersendung der Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Anbieter zustande.
Sofern der Auftraggeber die zu verwendenden Werbemittel durch den Anbieter gestalten lässt, übersendet der Anbieter dem Auftraggeber das gestaltete Werbemittel vor der Veröffentlichung, damit gilt der Auftrag zur Gestaltung als angenommen. Die Freigabe des Werbemittels durch den Auftraggeber gilt als Abnahme der Gestaltung.
Der Vertragstext wird vom Anbieter nicht gespeichert. Der Auftraggeber selbst ist dafür verantwortlich, eine Kopie des maßgeblichen Vertragstextes zu speichern bzw. auszudrucken.

3. Ablehnungsbefugnis
Der Anbieter behält sich vor, Werbeaufträge bzw. übermittelte Werbemittel wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Anbieter unzumutbar ist. Entsprechendes gilt, sofern der Auftraggeber nachträgliche Änderungen der Inhalte der Werbung vornimmt. In diesem Fall wird der Anbieter die bereits geschaltete Werbung zurückziehen bzw. den Zugang zu ihr sperren. Die Ablehnung eines Werbeauftrags/eines Werbemittels bzw. die Zurücknahme/die Sperrung der Werbung teilt der Anbieter dem Auftraggeber unverzüglich mit. Einer Begründung bedarf es nicht. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

4. Preise und Zahlung
Die Preise enthalten, soweit nicht anders ausgewiesen, die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sofern nichts anderes vereinbart, dem Anbieter eine Lastschrift zu erteilen. Der jeweilige Preis wird im Voraus fällig. Die Preise und etwaige Nachlässe sind in der gesonderten und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste einsehbar.
Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit dem Werbungtreibenden an die Preisliste des Anbieters zu halten.
Bei einer Änderung der Preisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen von Kaufleuten sowie bei Daueraufträgen von Nichtkaufleuten sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Abweichend von diesen Bedingungen können mit dem Anbieter individuelle Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

5. Zahlungsverzug
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten hat der kaufmännische Auftraggeber dem Anbieter im Fall des Zahlungsverzugs die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite als Mindestverzugsschaden zu ersetzen. Weitergehende Verzugsschäden, insbesondere Einziehungskosten, kann der Anbieter dessen ungeachtet als weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen, insbesondere der §§ 284 bis 286 BGB. Für den Fall der Stundung behält sich der Anbieter das Recht vor, für den Zeitraum der Stundung, auf deren Gewährung der Auftraggeber (Kaufmann oder Nichtkaufmann) keinen Anspruch hat, vom Auftraggeber die üblichen Bankzinsen für Dispositionskredite zu verlangen. Ohne dieses Recht würde eine Stundung nicht gewährt werden.
Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Werbeaufträge Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Anbieter berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeauftrags das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf das ursprünglich vereinbarte Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

6. Kosten des Auftraggebers
Kosten für die Anfertigung notwendiger Datensätze sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Rücksendung von Werbematerial
Zur Verfügung gestelltes Datenmaterial wird nur auf besondere Aufforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Daten endet zwei Wochen nach Ablauf des Auftrags.

8. Rechteeinräumung/Freistellung
Der Auftraggeber räumt dem Anbieter sämtliche erforderlichen Rechte (z. B. Urheberrechte) ein, die für die Durchführung des Werbeauftrags erforderlich sind.
Die vom Auftraggeber übersandten Text- und Bildunterlagen (Dateien), die für den Werbeauftrag verwendet werden sollen, werden vom Anbieter weder auf seine rechtliche Zulässigkeit, noch inhaltlich geprüft. Im Verhältnis zum Anbieter trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für den Werbeauftrag zur Verfügung gestellten Dateien. Dies gilt auch für diejenigen textlichen oder bildlichen Daten, die hinter einem Verweis („Link“) zu finden sind.
Der Auftraggeber stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter, die diesen aus der Ausführung des Werbeauftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig sistiert wurde, gegen den Anbieter erwachsen, auf erstes Anfordern frei. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Werbemittel und Werbeaufträge daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Anbieter zu. Der Auftraggeber hält den Anbieter auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. Hierzu zählt auch, etwaige beim Anbieter für die Verteidigung entstandenen Kosten (z. B. Beauftragung eines Rechtsanwalts) zu erstatten.

9. Leistungsstörungen (Höhere Gewalt)
Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus programmlichen oder technischen Gründen, insbesondere Rechnerausfall, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Providern, Netzbetreibern oder Leitungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern es sich nicht um eine unerhebliche Verschiebung handelt, wird der Auftraggeber hierüber informiert. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt im Falle der Nachholung bzw. der Verschiebung bestehen.

10. Nachlasserstattung
Wird ein Werbeauftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, d. h. dem Anbieter war aus Gründen, die aufseiten des Auftraggebers lagen, eine Leistungserbringung nicht möglich, so hat der Auftraggeber dem Anbieter unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten.

11. Gewährleistung/Unwesentliche Mängel
Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung bei der fehlerhaften Darstellung der Werbemittel, sofern dies auf technischen Problemen der Werbeplattformen beruht oder die beanstandete Darstellung durch die Verwendung einer nicht geeigneten Internet-Software (sogenannte Browser) hervorgerufen wird. Daneben übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung der Funktionsfähigkeit auf Monopolübertragungswegen der Deutschen Telekom AG und des Ausfalls von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber sowie für unvollständige oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxyservern kommerzieller Onlinedienste.

12. Haftung
Der Anbieter und seine Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Vorliegen von leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher ertragspflichten im Umfang des vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Durchschnittsschadens. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Anbieter darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Auftragsentgelts beschränkt.
Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers erwachsen, wird von der vorstehenden Regelung nicht berührt.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Köln vereinbart. Der Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Geschäftssitz des Anbieters. Es ist deutsches Recht anwendbar, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen.

14. Salvatorische Klausel
Sollte eine der oben stehenden Klauseln rechtsunwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unangetastet bleiben.